sanitaetsdienst-header.jpg Foto: F. Weingardt / DRK

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Sanitätswachdienst - schnelle Hilfe bei Ihrer Veranstaltung

Ihre Ansprechperson

Herr
Andreas Lamers

Tel: 02821 508-50
a.lamers(at)drk-kleve.de

Lindenallee 73
47533 Kleve

Wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es plötzlich auftretende kleine und größere Notfälle - unser Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen jeder Art und Größe leistet schnelle Hilfe vor Ort.

Seit Jahrzehnten leisten wir bei Veranstaltungen, die im Kreis Kleve stattfinden, kompetente Betreuungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen für Teilnehmer und Zuschauer - auch an den Wochenenden, Feiertagen sowie bei Bedarf rund um die Uhr an mehreren Veranstaltungstagen. Durch die Anwesenheit unserer Helfer:innen vor Ort sorgen wir im Bedarfsfall für eine unmittelbare Versorgung von plötzlich auftretenden Notfällen, wie z. B. Verletzungen und Erkrankungen. Unsere Leistungen umfassen insbesondere lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, notfallmedizinische Maßnahmen und allgemeine Betreuungsleistungen. Im Ernstfall koordinieren wir den Transport in ein Krankenhaus, den wir ggf. auch durch eigene Fahrzeuge durchführen.

Ihr Auftrag: Tragsäule ehrenamtlicher Arbeit im Kreis Kleve

Zur Erledigung dieser Aufgabe setzen wir u. a. ehrenamtliche Helfer:innen aus unseren Bereitschaften und Ortsvereinen ein. Hierdurch können wir Ihnen nicht nur günstige Preise ermöglichen, sondern fördern und motivieren damit zugleich unsere Arbeit im Ehrenamt. Durch die regelmäßigen Teilnahme an Sanitätswachdiensten und der Arbeit im Katastrophenschutz sind unsere Helfer:innen erfahren und einsatzerprobt. Die Einnahmen aus den Sanitätswachdiensten verwenden wir ausschließlich für unsere ehrenamtliche Arbeit, so investieren wir Ihren Beitrag z. B. in neue Ausstattung oder Fortbildungsangebote.

Mit unserer Beauftragung leisten Sie eine wichtigen Beitrag für unser Ehrenamt und den Katastrophenschutz im Kreis Kleve.

Wir stehen Ihnen von der Planung bis zur Durchführung der Veranstaltung gerne zur Verfügung und freuen uns über eine frühzeitige Einbindung. Auf Grund des Einsatzes unserer ehrenamtlichen Helfer:innen ist eine Vorlaufzeit von vier Wochen wünschenswert.

Großveranstaltungen: wenn unser Einsatz Ihre Pflicht ist

Auf der Grundlage verschiedener gesetzlicher Vorschriften, wie z. B. nach dem Versammlungsgesetz bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, nach der Straßenverkehrszulassungsordnung bei Rennveranstaltungen, nach der Gewerbeordnung bei Volksfesten oder nach dem Ordnungsbehördengesetz zur grundsätzlichen Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, kann Ihnen durch die für Ihre Veranstaltung zuständige Behörde im Kreis Kleve auferlegt werden, dass und in welchem Umfang ein Sanitätswachdienst notwendig und während der Veranstaltung vorzuhalten ist. Die Entscheidung der Behörde verpflichtet Sie, diese Auflagen zu erfüllen. 

Der Erfolg Ihrer Veranstaltung ist auch unser Ziel.

Mit unserer Beauftragung stellen Sie sicher, dass im Bedarfsfall lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie Maßnahmen der allgemeinen Betreuung vor Ort durch unsere Helfer:innen durchgeführt werden.

Soweit eine Auflage zusätzlich die Bereitstellung von sog. Rettungsmitteln, z. B. Kranken- oder Rettungstransportwagen, vorsieht, erfüllen wir auch diese Anforderung gerne. Die entsprechend ausgestatteten Rettungsmittel werden selbstverständlich mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Personal besetzt.

DRK-Qualitätsstandards

Unsere Leistungen erbringen wir u. a. nach der Rahmenrichtlinie zur Durchführung von Sanitätswachdiensten bei Veranstaltungen im DRK-Landesverband Nordrhein e. V.­­ Es gehört zum strategischen Konzept des Deutschen Roten Kreuzes ("DRK") bei der Durchführung von Sanitätswachdiensten qualitativ und quantitativ einheitliche Standards zu gewährleisten.

Auf dieser Grundlage geben wir stets unser Bestes mit dem Ziel, dass unsere Leistungen in Umfang und Qualität höchsten Anforderungen genügen. Wir sind mit anderen DRK-Gliederungen vernetzt und setzen bei Bedarf auch ehrenamtliche Helfer:innen aus DRK-Gliederungen außerhalb des Kreis Kleve ein.