DRK_Bus_1920x640.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen

Ulrike Hübbers

Tel: 02821 508-16
u.huebbers(at)drk-kleve.de

Lindenallee 73
47533 Kleve

Menschen, die auf Grund einer Behinderung oder sonstigen Einschränkung öffentliche und private Verkehrsmittel nicht nutzen können, stehen unsere Fahrdienste zur Verfügung.

Unser Ziel ist es, Ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen - so fahren wir Sie zum Beispiel zu Freunden und Veranstaltungen. Im Auftrag des Kreis Kleve stellen wir mit unseren Standorten in Kleve und Geldern eine flächendeckende Versorgung sicher. Auf der rechten Rheinseite, insbesondere rund um die Stadt Emmerich am Rhein, stehen zusätzliche Kapazitäten durch die Kolleg:innen des Malteser Hilfsdienstes zur Verfügung.

Was ist der Fahrdienst?

Mit unserem Fahrdienst ermöglichen wir Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, wir erleichtern den Alltag und machen ihn so angenehm wie möglich. Unsere speziell ausgebildeten Fahrer kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen. Unsere modernen Spezialfahrzeuge (nach EU-Norm) ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Fahren - ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl. Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Stipp-Visite bei Freunden. Wir fahren Sie, wohin Sie möchten - wann immer Sie uns brauchen.

Wen fahren wir?

  • körperbehinderte Menschen (Schwerbehindertenausweis mit Aufdruck a. g. (außergewöhnlich gehbehindert))
  • geistig behinderte Menschen
  • Menschen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können

Wohin fahren wir Sie?

  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • Ausflüge
  • Einkaufsfahrten
  • Privatbesuche
  • Freizeitaktivitäten

Was kostet der Fahrdienst?

In bestimmten Fällen werden die Kosten für Fahrten zur ambulanten Krankenbehandlung nach vorhergehender Genehmigung von der Krankenkasse übernommen, ansonsten wird kilometergenau abgerechnet.